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Einreisebestimmungen

Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen.

Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen noch gültigen Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ oder einen neuen Kinderreisepass (auch unter 10 Jahren).


Gelockerte Reisepasspflicht für bestimmte EU-Reisen:
Ausnahmsweise ist ein gültiger Personalausweis ausreichend für alle AIDA Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden. Kinder benötigen einen Kinderausweis oder einen maschinenlesbaren Kinder-Reisepass. Hier die Reisen im Überblick.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die meisten der genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bezüglich der über die Reisepasspflicht hinausgehenden Einreisebestimmungen bei dem jeweilig für sie zuständigen Konsulat oder dem Service der Visum-Centrale unter http://www.visum-centrale.de, per E-Mail: info@visum-centrale.de oder telefonisch unter +49 (0) 228 / 36 78 70, Fax +49 (0) 228 / 36 53 87.

Eine unberechtigte Einreise kann zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Passagier führen.

Bitte beachten Sie bei den folgenden Zielgebieten/Häfen die aufgeführten Ausnahmen für die Einreise deutscher Staatsbürger:

 

Ägypten / Sharm El-Sheikh

Bitte beachten Sie, dass bei Einreise eine Visagebühr in Höhe von ca. 15,– Euro pro Person (ab 2 Jahre) erhoben wird.

 

Russland / St. Petersburg

Für individuelle Landgänge werden Einzelvisa benötigt, die vor der Anreise beantragt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen betragen kann. Für schiffseitig organisierte Ausflüge werden Sammelvisa erstellt.

 

USA / New York

Die Einreise in die USA ist ausschließlich mit einem bordeauxfarbenen Reisepass möglich.

Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters, benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Bedingt durch die strengen Einreisebestimmungen in den USA können zwischen Schiffsankunft und Landgangsbeginn bis zu mehrere Stunden liegen. Umfang und Dauer der Kontrollen liegen im alleinigen Ermessen der amerikanischen Behörden.Aktuelle Informationen zu Visum und Reisepass: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (inkl. Kinder), die ihre An- und Abreise über AIDA gebucht haben, benötigen kein gesondertes Visum, sondern einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt ebenso für AIDA Gäste, die individuell an- und abreisen.  Ausnahme: Wenn Sie über Land in die USA einreisen (Mexico oder Kanada) gelten gesonderte Bestimmungen. Eine zusätzliche Information seitens der gebuchten Fluggesellschaft muss nicht eingeholt werden, da alle Fluggesellschaften, die aus den o. g. Ländern in die USA operieren, am „Permanent Visa Waiver Programm“ teilnehmen.


Staatsangehörige eines anderen Staates erfragen bitte die Einreiseformalitäten beim jeweiligen Konsulat.

Datenschutzbestimmungen USA: Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS – Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Die DHS verpflichtet sich, die Informationen in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können in Kombination mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden.



Vereinigte Arabische Emirate / Dubai

Deutsche Staatsbürger erhalten bei Einreise ein kostenloses Visum für 30 Tage in Form eines Einreisestempels.

 

Gesundheitshinweise

Bitte beachten Sie, dass die Sonnenstrahlung an Bord eines Schiffes intensiver ist. Wir empfehlen daher, eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden.

In feuchten Regionen empfehlen wir die Verwendung von Mückenschutz. Bei Durchfallerkrankungen sollten Sie immer auf eine ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr achten. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser. Abgepackte Glukose-Elektrolyt-Mischungen sind im Handel erhältlich und gehören in jede Reiseapotheke. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen.

Ein ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken sollte ggf. eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von den Gesundheitsämtern und Fachärzten sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

Gesonderte Informationen gelten für folgende Zielgebiete:

 

Ägypten / Sharm El-Sheikh

Es besteht eine erhöhte Infektionsgefahr (Darminfektionen) beim Verzehr von Lebensmitteln. Des Weiteren empfehlen wir einen Impfschutz gegen Hepatitis A.

 

Belize, Costa Rica, Dominikanische Republik, Jamaika, Kolumbien und Venezuela

Es besteht eine erhöhte Infektionsgefahr (Darminfektionen) beim Verzehr von Lebensmitteln. In ländlichen Regionen können Malaria-Infektionen auftreten.

 

Landeswährungen

Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erfahren Sie bei Ihrer Bank. In den karibischen Zielgebieten können Sie häufig auch in US-Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnahme einer Kreditkarte.

Zollbestimmungen

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können zollfrei mitgeführt werden.

Die Mitnahme von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen an Bord ist verboten.

Bitte beachten Sie, dass in vielen Reiseländern geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten werden. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihr Einkauf von den Behörden beschlagnahmt wird und es zur Anzeige kommt. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Vorsicht auch beim Sammeln am Strand: Bedrohte Arten könnten darunter sein.

Gesonderte Informationen gelten für folgende Zielgebiete:

 

Aruba / Oranjestad

Reisende über 18 Jahre dürfen zusätzlich zollfrei mitführen:

  • 200 Zigaretten
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 2 l alkoholische Getränke oder 2 l Wein
  • 250 ml Parfüm

Außerdem sind Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 100,– Aruba Florin (Afl.) zollfrei. Die Mitnahme von Lebensmitteln ist verboten. Der Besitz von Drogen und Rauschmitteln wird mit Gefängnis und hohen Geldbußen bestraft.

 

Gran Canaria / Las Palmas bzw. Teneriffa / Santa Cruz de Tenerife

Reisende über 17 Jahre dürfen zusätzlich zollfrei einführen:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren
  • 1 l Spirituosen oder Wein
  • und 50 ml Parfüm

Türkei / Istanbul

Es besteht ein strenges Ausfuhrverbot für Antiquitäten.

 

Vereinigte Arabische Emirate / Dubai

Nicht-Moslems über 21 Jahre dürfen zusätzlich

  • 2.000 Zigaretten oder 400 Zigarren
  • 2 l Spirituosen und 2 l Wein

zollfrei mitführen.

Einfuhrverbot besteht für Waren, die israelischen Ursprungs sind, sowie für pornografische Literatur (Achtung: Fast alle Illustrierten werden als solche angesehen), Filme und Videos. Für die Mitnahme von Medikamenten, Schmerzmitteln und halluzinogenen Mitteln empfehlen wir zusätzlich einen mehrsprachigen Nachweis des verschreibenden Arztes bei sich zu führen.

 

Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Besonderheiten:

aus Nicht-EU-Staaten:

Reisende über 18 Jahre dürfen zusätzlich 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 l alkoholische Getränke sowie eine geringe Menge Parfüm zollfrei mitführen.

aus EU-Staaten:

Die genannten Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak.
Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier. Bitte beachten Sie, dass innerhalb der Europäischen Gemeinschaft EU) weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden dürfen.



Weitere tagesaktuelle Information

Bitte erkundigen Sie sich vor Reisebeginn unter www.auswaertiges-amt.de zu ggf. aufgetretenen tagesaktuellen Veränderungen.

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