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Mo – Fr 08:00 – 20:00 Uhr,
Sa – So 09:00 – 18:00 Uhr
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Einreisebestimmungen
Gesundheitshinweise
Landeswährungen
Zollbestimmungen
Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen noch gültigen Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ oder einen neuen Kinderreisepass (auch unter 10 Jahren).
Gelockerte Reisepasspflicht für bestimmte EU-Reisen: |
Deutsche Staatsbürger benötigen für die meisten der in diesem Katalog genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bezüglich der über die Reisepasspflicht hinausgehenden Einreisebestimmungen bei dem jeweilig für sie zuständigen Konsulat oder dem Service der Visum-Centrale unter www.visum-centrale.de, per E-Mail: info@visum-centrale.de oder telefonisch unter +49 (0) 228 / 36 78 70, Fax +49 (0) 228 / 36 53 87.
Eine unberechtigte Einreise kann zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Passagier führen.
Bitte beachten Sie bei den folgenden Zielgebieten/Häfen die aufgeführten Ausnahmen für die Einreise deutscher Staatsbürger:
Bitte beachten Sie, dass bei Einreise eine Visagebühr in Höhe von ca. 15,– Euro pro Person (ab 2 Jahre) erhoben wird.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei individueller Anreise muss eine Touristenkarte für 10,– US-Dollar pro Person vor Ort gekauft werden. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,– US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis berücksichtigt. Pauschalreisende Gäste müssen diese Gebühren nicht bezahlen.
Die Einreise ist ohne gültiges Visum nicht möglich.
Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig bei der Visum Centrale (www.visum-centrale.de) oder dem jeweilig für Sie zuständigen Konsulat (www.indischebotschaft.de). Die Kosten für das Visum trägt der Reisende selbst.
Für individuelle Landgänge werden Einzelvisa benötigt, die vor der Anreise beantragt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen betragen kann. Für schiffseitig organisierte Ausflüge werden Sammelvisa erstellt.
Die Einreise in die USA ist ausschließlich mit einem bordeauxfarbenen Reisepass möglich.
Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters, benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.
Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (inkl. Kinder), die ihre An- und Abreise über AIDA gebucht haben, benötigen kein gesondertes Visum, sondern einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt ebenso für AIDA Gäste, die individuell an- und abreisen.
Ausnahme: Wenn Sie über Land in die USA einreisen (Mexico oder Kanada) gelten gesonderte Bestimmungen. Eine zusätzliche Information seitens der gebuchten Fluggesellschaft muss nicht eingeholt werden, da alle Fluggesellschaften, die aus den o. g. Ländern in die USA operieren, am „Permanent Visa Waiver Programm“ teilnehmen.
Staatsangehörige eines anderen Staates erfragen bitte die Einreiseformalitäten beim jeweiligen Konsulat.
Sie benötigen in jedem Fall ein gültiges Rückflugticket für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA.
Datenschutzbestimmungen USA: Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS – Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der EU und den USA antreten. Die DHS verpflichtet sich, die Informationen in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Finden Sie weitere Details zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten in den Datenschutzbestimmungen.
Deutsche Staatsbürger erhalten bei Einreise ein kostenloses Visum für 30 Tage in Form eines Einreisestempels.
Bitte beachten Sie, dass die Sonnenstrahlung an Bord eines Schiffes intensiver ist. Wir empfehlen daher eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden.
In feuchten Regionen empfehlen wir die Verwendung von Mückenschutzmittel. Bei Durchfallerkrankungen sollten Sie immer auf eine ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr achten. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser, abgepackte Glukose-Elektrolyt-Mischungen sind im Handel erhältlich und gehören in jede Reiseapotheke. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt in vielen Regionen einen Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen.
Ein ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken sollte ggf. eingeholt werden. Ausführliche Informationen zum Impfschutz finden Sie u. a. auf der Internetseite des „Centrum für Reisemedizin“ (www.crm.de)
Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw. können zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen an Bord ist verboten.
Bitte beachten Sie, dass in vielen Reiseländern geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten werden. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihr Einkauf von den Behörden beschlagnahmt wird und es zur Anzeige kommt.
Vorsicht auch beim Sammeln am Strand: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
Gesonderte Informationen gelten für folgende Zielgebiete:
Reisende über 17 Jahre dürfen zusätzlich zollfrei einführen:
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.
Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung „Baht“ kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000,– Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor sich im Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen. Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z. B. Buddhafiguren oder -bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt.
Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit. Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Es besteht ein strenges Ausfuhrverbot für Antiquitäten.
Nicht-Moslems über 21 Jahre dürfen zusätzlich zollfrei mitführen.
Einfuhrverbot besteht für Waren, die israelischen Ursprungs sind, sowie für pornografische Literatur (Achtung: Fast alle Illustrierten werden als solche angesehen), Filme und Videos. Für die Mitnahme von Medikamenten, Schmerzmitteln und halluzinogenen Mitteln empfehlen wir zusätzlich einen mehrsprachigen Nachweis des verschreibenden Arztes bei sich zu führen.
aus Nicht-EU-Staaten:
Reisende über 18 Jahre dürfen zusätzlich 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 l alkoholische Getränke sowie eine geringe Menge Parfüm zollfrei mitführen.
aus EU-Staaten:
Die genannten Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak.
Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier. Bitte beachten Sie, dass innerhalb der Europäischen Gemeinschaft EU) weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden dürfen.![]()
Bitte erkundigen Sie sich vor Reisebeginn unter www.auswaertiges-amt.de zu ggf. aufgetretenen tagesaktuellen Veränderungen.