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Woher bekomme ich die notwendigen Dokumente?

Wenn Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden, stellt sie das Meldeamt am Wohnort aus. Brautleute ohne deutschen Pass brauchen für die Trauung im Ausland die gleichen Dokumente wie deutsche Staatsbürger.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Das ist die amtliche Bestätigung über Ihren Familienstand und belegt entsprechend dem deutschen Recht, ob Sie eine Ehe eingehen dürfen (wenn ledig oder geschieden) bzw. wenn nicht (verheiratet). Bei gleichem Wohnsitz beider Brautleute wird ein gemeinsames Zeugnis ausgestellt. Dafür reicht die entsprechende Bitte an die Meldebehörde durch Braut oder Bräutigam. Bei unterschiedlichem Wohnsitz müssen beide Brautleute getrennt ein jeweils eigenes Zeugnis bei der je am Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. In der Regel wird das Zeugnis mit aktuellem Stand – jedoch nicht älter als sechs Monate verlangt.
Auch wenn Geburtsurkunden (bzw. der aktuelle Auszug aus dem Geburtsregister) Auskunft über Ihren Familienstand geben, bleibt es dem jeweiligen Standesbeamten am Hochzeitsziel überlassen, evtl. zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis zu verlangen.

Brauche ich Übersetzungen oder Beglaubigungen meiner Dokumente?

Dokumente Ihrer heimischen Meldebehörde werden oft schon als internationale Dokumente (mehrsprachig) ausgestellt. Damit werden die früher notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen oft überflüssig. Ob Ihre Hochzeitsdokumente später aus der Amtssprache am Reiseziel ins Deutsche übersetzt werden müssen, bestimmt allein Ihr heimischer Standesbeamter (siehe auch unten). Fragen Sie ihn/sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise, das erspart spätere Mühen. Mittlerweile akzeptieren viele Standesbeamte Dokumente in Englisch.

Ab wann gelte ich zu Hause als verheiratet?

Der Tag der Trauung gilt auch für die Anerkennung am Wohnort.

Muss ich eine Hochzeit im Ausland am Wohnort melden?

Für deutsche und österreichische Staatsbürger gilt: Einer förmliche Anerkennung der Trauung durch das heimische Standesamt bedarf es nur, wenn

… der Namen geändert werden soll.
… ein Familienbuch beantragt werden soll (freiwillig).
… Ihre Steuerklasse geändert werden soll.
 

Für Schweizer Staatsbürger gilt:

Ihre Ehedokumente & Beglaubigungen sind Ihrer Landesvertretung noch am Reiseziel zu übergeben (Schweizer Konsulat). Dieses ergänzt Ihre Papiere um die sog. Apostille (Legalisation, Amtssiegel) und übernimmt für Sie die Weiterleitung an Ihr heimisches Familienregister (sog. „konsularischer Weg“). Sie selbst müssen also zu Hause nicht zu Ihrem Standesamt gehen.

Sollen wir die Trauringe am Reiseziel anfertigen lassen?

Unsere Empfehlung: besser nicht! Einige Urlaubsziele sind zwar bekannt für günstigen Schmuck, Sie sollten aber bedenken, dass Auswahl und Anpassung der Ringe Zeit in Anspruch nehmen. Zeit, die Sie vielleicht lieber zur Erkundung Ihres Reisezieles nutzen möchten. Zudem kann selten garantiert werden, dass die Ringe wirklich bis zum Trautermin fertig sind.

Kann ich meine Hochzeitskleidung vor Ort leihen?

Dies ist an vielen Zielen grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch bedenken, dass Auswahl und Anpassung Zeit in Anspruch nehmen.

Kann ich auf meine Trauzeremonie Einfluss nehmen?

Im Unterschied zu standesamtlichen Hochzeiten zu Hause können Sie Ihre Hochzeit auf AIDA Reisen oft ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten. Nicht nur Ort und Ablauf, sondern auch Inhalte (Texte, Gedanken etc.) sind veränderbar. Stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten ab.

Brauche ich zur Trauung einen Übersetzer?

Wenn Sie die Landes-/Amtssprache am Hochzeitsziel nicht zumindest in Grundzügen beherrschen, schreiben nahezu alle Landesgesetze einen Übersetzer zwingend vor. In der Regel kann das eine örtliche Betreuung sein (wedding planner). Aber Vorsicht: an einigen Orten wird dafür ein offiziell anerkannter Dolmetscher vorgeschrieben (z. B. Istanbul).

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